Während die Normierung der Energieeigenfunktionen für diskrete Energieeigenwerte, also für gebundene Zustände, gemäß (5) kein prinzipielles Problem darstellt, müssen wir die Normierung auf die -Distribution für ungebundene Zustände genauer ansehen. Für die Eigenfunktionen zu einfachen Eigenwerten ist es klar, daß das Nomierungsintegral in (5) ist, und wir müssen lediglich den Koeffizienten bestimmen. Für die doppelt entarteten Eigenzustände ist es nicht unmittelbar klar, daß irgendwelche zwei linear unabhängigen Lösungen orthogonal zueinander sind, aber wir können stets Linearkombinationen finden, die orthogonal sind.
Wir können also annehmen, daß die Eigenfunktionen einer vollständigen Basis allesamt zueinander orthogonal sind. Es bleibt uns also lediglich noch die Normierung für die ungebundenen Zustände zu bestimmen.
Beginnen wir mit dem Fall . Wir haben dann, wie eben überlegt,
(33) |
(35) |
(36) |
Für haben wir das Problem, daß es zu jedem Energieeigenwert zwei linear unabhängige Lösungen gibt.
Im folgenden wollen wir die Situation betrachten, daß ein Wellenpaket, das zur Zeit auf einen Ort konzentriert ist und nach rechts läuft. Dann muß zu jeder späteren Zeit der Teil des Wellenpakets im Bereich ausschließlich nach rechts laufen. D.h. wir wählen für jeden Energieeigenwert die Eigenfunktion aus, für die
Die Normierung bestimmen wir ganz analog wie eben im Fall , wobei freilich beide asymptotischen Regionen berücksichtigt werden müssen. Es ergibt sich die Vorschrift, daß die Wellenfunktion wieder gemäß (37) normiert sein muß. Im Falle der kontinuierlichen Eigenwerte bestimmt also die Norm des bei nach rechts laufenden Wellenpaketes die Normierung.
Die Zeitentwicklung dieser Wellenpakete ist dann gem. (6) durch
Hendrik van Hees