Kontinuitätsgleichung
Wir können weitere recht allgemeine Schlüsse aus dem asymptotischen
Verhalten der Wellenfunktionen ziehen, wenn wir die
Kontinuitätsgleichung für den hier diskutierten eindimensionalen Fall
heranziehen. Aus der zeitabhängigen Schrödingergleichung
(1) folgt sofort, daß die Gleichung
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gilt. Für eine quadratintegrable Funktion bedeutet dies,
daß die Normierung der Wellenfunktion mit der Zeit konstant bleibt
(s. Vorlesung), d.h. hat man zur Zeit auf normiert, so
ist dies automatisch auch für alle späteren Zeiten gewährleistet,
vorausgesetzt erfüllt die Schrödingergleichung. Mathematisch
gesehen ist dies Folge der Unitarität des
Zeitentwicklungsoperators, die aus der Hermitezität des
Hamiltonoperators folgt.
Für die Energieeigenfunktionen
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wobei hier sowohl im diskreten als auch im kontinuierlichen Teil des
Spektrums liegen darf, ist offenbar die Wahrscheinlichkeitsdichte
zeitlich konstant. Dies zeichnet die Energieeigenfunktionen
physikalisch als die stationären Zustände des Systems aus:
Die Wahrscheinlichkeitsverteilung als die in der Wellenfunktion
enthaltene physikalisch relevante Information ist zeitlich
konstant. Demgemäß muß aufgrund der Kontinuitätsgleichung auch der
Strom zeitlich konstant sein. In der Tat folgt für die Wellenfunktion
(18)
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(19) |
Aus der Kontinuitätsgleichung folgt weiter
const |
(20) |
Der Strom ist also eine Konstante.
Wir können nun den Strom für die Energieeigenzustände aus dem oben
hergeleiteten asymptotischen Verhalten bestimmen.
Für gebundene Zustände () und die Zustände zu den einfach
entarteten Energieeigenwerten im Kontinuierlichen Spektrum
, ergibt sich für
, daß sein
muß.
Für
gilt andererseits im Limes
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Es muß also
sein. Durch geeignete Wahl
der Phasenfaktoren der entsprechenden beiden nach rechts bzw. links
laufenden Teilwellen, können wir demnach stets erreichen, daß mit
gilt
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und dies in (15) eingesetzt ergibt
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(23) |
Für ergibt die Stromerhaltung für die Koeffizienten der
asymptotischen Wellenfunktion
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(24) |
Wir wenden uns nun nochmals den möglicherweise existierenden gebundenen
Zuständen zu. Vernachlässigen wir einen Moment die Bedingung der
Quadratintegrabialität der Wellenfunktionen, gibt es i.a. zu jedem
zwei linear unabhängige Lösungen, die sich jeweils so wählen
lassen, daß die eine im positiv Unendlichen, die andere im negativ
Unendlichen exponentiell fällt:
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(25) |
Es kann also nur dann ein gebundener Zustand vorliegen, wenn
mit
const. Dies zeigt, wie
schon oben erläutert, daß die zu gebundenen Zuständen gehörigen
Energieeigenwerte nicht entartet sind, d.h. wenn ein gebundener
Zustand existiert, ist die dazugehörige Eigensfunktion bis auf eine
Normierungsonstante eindeutig bestimmt.
Wir betrachten nun die Wronskideterminante zu zwei Lösungen von
(10) zu Energieeigenwerten und
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Aus (10) folgt dann unmittelbar
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(27) |
Für irgendein festes ist also
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(28) |
Es seien weiter zu jedem Wert die Funktionen
die
Lösungen der Schrödingergleichung mit fixierten Anfangsbedingungen bei
:
,
. Für
diese Funktionen gilt dann offenbar .
Jetzt betrachten wir die Ableitung von für diese Funktionen nach
in der Umgebung eines Eigenwertes im kontinuierlichen
Spektrum. Bezeichne dazu die Variation der jeweiligen Größe
bei einer Änderung von zu
bzw. zu
. Dann folgt einerseits aus (28)
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(29) |
Andererseits folgt für
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(30) |
bei Variation nach :
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(31) |
Kombiniert man dies mit (29), erhält man
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(32) |
Das bedeutet, daß die logarithmische Ableitung der
Energieeigenfunktionen zu fixierten Anfangsbedingungen bei monoton
fallend für und monoton wachsend für als Funktionen von
(bzw. ) sind.
Nehmen wir nun an, es sei ein Eigenwert im kontinuierlichen Teil
des Eigenwertspektrums. Wir können dann für die Wellenfunktionen
offenbar
wählen. Die
Funktion
ist also bei festgehaltenem als Funktionen
von stets monoton wachsend und
monoton fallend. Wie
wir oben gezeigt haben, müssen die Wellenfunktionen
aber (bis auf eine multiplikative Konstante) gleich sein, und das
bedeutet
. Dies ist ein Widerspruch, und daher muß
jedes notwendig zum diskreten Spektrum gehören.
Hendrik van Hees
2019-11-08